Tummelhöhle
Tummelhöhle

Ausfall der Betreuung

Urlaub

Ich gebe meine geplanten Urlaubszeiten so früh wie möglich bekannt, damit Sie ausreichend Zeit haben, sich darauf einzustellen und ohne mich zu planen.

 

Gegebenenfalls habe ich aber auch einige Tagesmütter im Hinterkopf, die bereit sind, meine Tageskinder vertretungsweise zu betreuen. Sie arbeiten in meiner Nähe und sind Ihrem Kind in der Regel durch gemeinsame Ausflüge und Spieltreffen bekannt und vertraut.

Krankheit 

Die gute Nachricht ist: meine letzte Krankheit war... hmmm... mal überlegen... Keine Ahnung! Schon soooo lange her...

 

Trotzdem sollten wir für den Fall der Fälle gewappnet sein! Sie sollten auf alle Fälle jemanden im Hinterkopf haben, der Ihr Kind betreuen kann, wenn ich dazu nicht in der Lage bin! Oma? Opa? Nachbar? Tante? Onkel? Irgendjemand fällt Ihnen hoffentlich ein...

 

Nein? Keine Rettung in Sicht?

Dann wenden Sie sich bitte an Ihren kommunalen Fachdienst für Kindertagespflege. Die Kommunen haben Vertretungskonzepte vorzuhalten, die hier greifen sollen.

Krankes Tageskind

Ein manchmal leidiges und oft auch schwieriges Thema zwischen Tagespflegepersonen und Eltern ist erfahrungsgemäß das kranke Tageskind.

 

Zunächst mal:

Meiner Meinung nach gehört ein krankes Kind in seine häusliche Umgebung zu seinen Eltern. Sie sollten es umsorgen und gesund pflegen. Je jünger ein Kind ist, umso wichtiger ist dies. Aus dieser Überlegung heraus gibt es ja auch Krankenpflegetage für die eigenen Kinder, die einem Arbeitnehmer zustehen und die nicht beim Urlaub berücksichtigt werden.

 

Kinder, die mit verabreichten Fieberzäpfchen gebracht werden, damit sie fit wirken und Stunden später fiebernd und mit Schmerzen in der Ecke kauern; Kinder, die in der Nacht erbrochen haben; Kinder, die schon zu Hause Durchfall hatten... solche Kinder möchte ich nicht in meiner Tummelhöhle!

Ich weiß, dass Chefs nicht Juchu! schreien, wenn man sich fehlend meldet!

Aber: Nicht nur, dass Ihr krankes Kind leidet! Andere Kinder könnten angesteckt werden... Oder meine Familie... Oder ich...

Spätestens, wenn das passiert, haben nicht nur Sie ein Problem, sondern bis zu vier weitere Familien. Bedenken Sie das bitte und machen Sie sich vor Vertragsschluss Gedanken, wer Ihr Kind im Krankheitsfall betreuen kann, wenn nicht sie selbst!

 

Grundsätzlich gelten in meiner Tummelhöhle die Regelungen zum Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen, die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI).

 

 

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© Anja Sieg-Sperlich